Junge Frau ist genervt und hält sich die Ohren zu

Wohnen | Ratgeber

Lärmbelästigung vom Nachbarn: Alles über die Ruhestörung von nebenan

Laute Musik um Mitternacht, tobende Kinder, ständiges Hundegebell oder der röhrende Rasenmäher – oft stört der Nachbar mit Geräuschen aus Haus, Wohnung oder Garten. Doch wann spricht man von Ruhestörung? Welche Tätigkeiten sind zu welcher Uhrzeit erlaubt? Und was könnt ihr tun, wenn der Nachbar keine Einsicht zeigt? Wir erklären euch alles, was ihr über Lärmbelästigung durch eure Nachbarn wissen müsst.

Was ist Ruhestörung?

Der eine fühlt sich schon tagsüber durch gelegentliches Klavierspielen belästigt, der andere sieht seine Ruhe erst durch regelmäßige, nächtliche  Partys im Nachbarhaus gestört. Aber Ruhestörung ist nicht nur Gefühlssache. In Deutschland ist der Begriff auch gesetzlich definiert: 

Ruhestörung oder Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Geregelt ist sie in Paragraph 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OwiG). Dort heißt es:

"Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

Ganz schön schwammig. Denn wann ist Lärm "unzulässig" und wann "vermeidbar"? Was ist unter dem Begriff "erheblich" zu verstehen? Gerade weil die Einzelfälle so unterschiedlich sind, müssen das häufig Gerichte entscheiden. Stuft ein Richter die Lärmbelästigung durch euren Nachbarn dann tatsächlich als Ordnungswidrigkeit ein, muss dieser mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Ab wann Ruhestörung? Diese Ruhezeiten gelten

Um nicht wegen Lärmbelästigung angezeigt zu werden, sollten ihr euch an die gesetzlichen Ruhezeiten halten (das gilt natürlich auch für eure Nachbarn). Diese sind auf Ebene der einzelnen Bundesländer und Kommunen festgelegt. 

Häufig sind die gesetzlichen Ruhezeiten im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt. Über die genauen Ruhezeiten in eurem Wohnort gibt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft.

Grob orientieren könnt ihr euch aber an folgenden Zeiten:

  • Sonn- und Feiertage: Ganztägige Ruhe
  • Mittagsruhe: 13 Uhr bis 15 Uhr
  • Nachtruhe: 22 Uhr bis 6 Uhr

Wichtiger als die gesetzlichen Ruhezeiten sind für Bewohner von Mehrfamilienhäusern aber die, die in der jeweiligen Hausordnung festgelegt sind.

Der Deutsche Mieterbund, an dem sich viele Hausverwaltungen und Vermieter orientieren, empfiehlt folgende Ruhezeiten:

  • Sonn- und Feiertage: Ganztägige Ruhe
  • Nachtruhe: 22 Uhr bis 6 Uhr

Teilweise ist in Hausordnungen eine zusätzliche Ruhezeit mittags von 13 Uhr bis 15 Uhr festgelegt. Vereinzelt findet sich auch eine gesonderte Regelung für Samstage, wo die Ruhezeit schon um 19 Uhr beginnt und erst um 8 Uhr am Sonntagmorgen wieder endet. 

Bevor ihr die nächste Party plant, ist es also besser, mal die Hausordnung und gegebenenfalls auch den Mietvertrag genauer zu studieren. Nur so wisst ihr, ob der Nachbar, der dann vielleicht vor eurer Tür steht, sich zu recht über die Lärmbelästigung beschwert. 

Frau hält sich mit Kissen im Bett die Ohren zu
Jeder braucht seinen Schlaf. Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, ist zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr Ruhe angesagt.

Lärmbelästigung Dezibel Tabelle: Was ist Zimmerlautstärke?

Während der Ruhezeiten gilt, dass der Geräuschpegel in der Wohnung eures Nachbarn Zimmerlautstärke nicht überschreiten sollte. Wie laut diese allerdings genau ist, entscheiden Gerichte in der Regel im Einzelfall. 

Als Richtwerte gelten 40 Dezibel für tagsüber und 30 Dezibel für die Nacht. Aber: Wenn es hart auf hart kommt, wird immer eine individuelle Betrachtung der Gesamtsituation vorgenommen.

Wenn das Haus also besonders hellhörig ist, können Geräusche von nebenan schon bei 40 Dezibel als Lärmbelästigung angesehen werden. Auch in Alters- und Seniorenheimen geht die Rechtsprechung von einem geringeren Dezibel-Wert aus.

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft typische Geräuschquellen in Wohngebieten und ihre Lautstärke in Dezibel:

Geräuschquellen und ihre Lautstärke
GeräuschquelleSchalldruckpegel in Dezibel
Düsenflugzeug in 30 m Entfernung140
Schmerzschwelle130
Presslufthammer100
Babyschreien80
Rand einer Verkehrsstraße in 5 m Entfernung80
Großraumbüro70
Normale Sprache in 1 m Abstand60
Ruhige Bücherei40
Blätterrascheln in der Ferne10
Hörschwelle0

Welche Tätigkeiten sind keine Lärmbelästigung?

Nicht alle Tätigkeiten, die lauter als 30 beziehungsweise 40 Dezibel sind, sind während der Ruhezeiten verboten. So sind laut ständiger Rechtsprechung sogenannte "sozialadäquate Tätigkeiten" erlaubt. Das sind Tätigkeiten, die zwar die nachbarschaftliche Ruhe stören können, aber zum menschlichen Verhalten gehören, wie Geschlechtsverkehr oder Tätigkeiten der Körperhygiene. Ihr dürft also getrost in der Nacht duschen – allerdings solltet ihr das unter Berücksichtigung von Präzedenzfällen auf 30 Minuten beschränken.

Ruhestörung: Was für Kinderlärm, Tiere und Musik gilt

Kinder, Tiere, Musik, Haushaltsgeräte – nicht alle Geräusche gelten als Ruhestörung. Teilweise müsst ihr Lärm auch hinnehmen, selbst wenn er euch stört. Was ihr über die verschiedenen Lärmursachen wissen müsst:

Kindergeräusche: Wann gelten sie als Lärmbelästigung?

Das Baby, das noch nicht durchschläft, der Zweijährige, der am Sonntag mit dem Bobycar durch die Wohnung flitzt – Kinder halten sich nicht an Ruhezeiten. Das müssen Nachbarn auch bis zu einem gewissen Maß akzeptieren – aber nicht grenzenlos. 

Die Rechtsprechung ist sich weitgehend einig, dass gelegentlicher Lärm zum normalen Leben mit Kindern gehört. Sie ist in den vergangenen Jahren immer kinderfreundlicher geworden.

Alles müssen Nachbarn aber nicht hinnehmen. So hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden, dass die Nachbarn von den Eltern ein Machtwort verlangen können, wenn die Kinder bis spätabends toben (AZ VIII ZR 226/16).

Auch das Amtsgericht München hat in einem Fall von Kinderlärm einer Eigentümergemeinschaft recht gegeben. Diese hatte gegen eine Familie geklagt, deren vier und sieben Jahre alten Kinder noch weit nach 20 Uhr laut waren. 

Auch die Eltern verstießen immer wieder gegen die Ruhezeiten. Das Gericht verdonnerte die Angeklagten zu einem Ordnungsgeld, falls sie ihr Verhalten nicht änderten (AZ 281 C 17481/16).

Kleines Kind weint
Kinder dürfen schreien – auch wenn das die Nachbarn stört. Alles hinnehmen müssen sie aber nicht.

Lärmbelästigung durch Hundegebell

Wie Kinder halten sich auch Hunde in der Wohnung nicht an festgelegte Ruhezeiten. Viele Vierbeiner bellen, wenn das Telefon klingelt oder die Türklingel ertönt. Manche steigen auch in Gebell ein, das sie von anderen Hunden hören. Es gibt keine grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen, wie lange ein Hund am Tag bellen darf, ohne dass es eine Lärmbelästigung darstellt.

Bellt der Nachbarhund aber dauerhaft, könnt ihr dagegen durchaus gerichtlich vorgehen. So entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht 2017, dass ein Hundehalter das andauernde Gebell seiner Tiere einschränken muss. Der Nachbar hielt die Hunde in einem Zwinger auf seinem Grundstück und die Tiere störten mit ihrem ständigen Gebell zahlreiche Anwohner (AZ 3 B 87/17).

Grundsätzlich gilt für Hundebesitzer, dass sie ihre Tiere so halten müssen, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen dessen bleiben, was von Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen ist (zum Beispiel Amtsgericht Bremen, 2006, AZ 7 C 240/2005).

Andere Entscheidungen begrenzen auch die Gesamtzeit, die ein Hund am Tag bellen darf. So entschied das Oberlandesgericht Hamm 1988, dass Hundegebell eine unzumutbare Ruhestörung darstellt, wenn der Hund dauerhaft über einen Gesamtzeitraum von einer halben Stunde täglich bellt (AZ 22 u 265/87).

kleiner Hund bellt in der Wohnung
Hunde dürfen nicht uneingeschränkt bellen. Wenn die Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt werden, muss der Tierhalter eingreifen.

Wann gilt Musik als Lärmbelästigung?

Klar, auch laute Musik rund um die Uhr ist für Nachbarn unzumutbar. Grundsätzlich gibt es fürs Musikhören keine zeitliche Begrenzung – solange Ruhezeiten und Zimmerlautstärke eingehalten werden.

Für Hobbymusiker gilt: Musizieren zählt generell zur Ausübung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ist somit verfassungsrechtlich geschützt. Deshalb kann es auch nicht vollkommen untersagt werden. Es muss außerhalb der Ruhezeiten auch über Zimmerlautstärke hinaus akzeptiert werden, urteilte das Landgericht München 2014 in einem Fall von Ruhestörung durch Schlagzeug (AZ 15 S 7629/13, nicht veröffentlicht). 

Allerdings werde bei einem Schlagzeug die Zimmerlautstärke deutlich überschritten, so das Gericht. Deshalb müsse das Spielen auf maximal 30 Minuten täglich außerhalb der Ruhezeiten begrenzt werden.

Der Bundesgerichtshof definierte diese Vorgaben 2018 neu (AZ VZR 143/17). Demnach müssen sich Musiker an die Ruhezeiten halten. Darüber hinaus dürfen sie an Werktagen zwei bis drei Stunden, an Sonn- und Feiertagen eine bis zwei Stunden musizieren.

Unser Tipp: Ob Baulärm vor der Haustür oder laute Musik vom Nachbarn obendrüber, manchmal verhelfen nur gute Ohrstöpsel oder ein anständiger Hörschutz zu mehr Ruhe.

Ruhestörung durch Partys und Feste

Auch bei Feiern und Partys müsst ihr Rücksicht auf eure Nachbarn nehmen. Ein Recht auf eine regelmäßige Nichtbeachtung gibt es nicht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf 1990 urteilte (AZ 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I). Eine solche Ruhestörung stellt demnach auch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vorsicht: Viele Partyveranstalter denken, eine Ankündigung der Party – versehen mit einer prophylaktischen Entschuldigung, "wenn es etwas lauter wird" – reicht, um von den Nachbarn eine Einwilligung in das laute Fest zu erhalten. Das hat rechtlich jedoch keinerlei Auswirkungen. 

Dennoch macht es sicher einen guten Eindruck, wenn ihr die Nachbarn einfach mit einladet oder sie bittet, erst einmal zu klingeln, bevor sie die Polizei rufen. Auch ein Gespräch im Vorfeld hilft meistens, das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu belasten

Tipp: Fehlt bei eurem Nachbarn die Trittschalldämmung unter dem Laminat, nehmt ihr Geräusche von oben deutlich lauter wahr. Mit einem abgehängten Schallschutz für die Decke könnt ihr die ständige Lärmbelästigung von oben merklich reduzieren. Lest hier, was ihr tun könnt, wenn die Geräusche von nebenan kommen.

Wie laut dürfen Rasenmähen, Bohren, Wäsche waschen und Saugen sein?

Auch gewisse Haushaltstätigkeiten, die Lärm verursachen, dürft ihr nicht zu jeder Zeit durchführen.

So sind die gesetzlichen Ruhezeiten fürs Rasenmähen (mit einem motorisierten Gerät) in der Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt. Demnach dürft ihr an Werktagen (also auch am Samstag) zwischen 7 Uhr und 20 Uhr euren Rasen mähen.

Teilweise haben einzelne Kommunen zusätzliche Schutzzeiten festgelegt. Am besten, ihr erkundigt euch bei eurer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wann diese sind. Das Gleiche gilt auch für Laubbläser, Motorsägen, Bohrmaschinen und ähnliche Geräte. Ihr fühlt euch von Geräuschen aus dem Nachbargarten oder von Verkehrslärm gestört? Mit der richtigen Lärmschutzwand könnt ihr sie mindern.

Eine gute Nachricht: Moderne Waschmaschinen stellen keine Ruhestörung dar, wie das Oberlandesgericht Köln entschieden hat (AZ 16 Wx 165/00). Ihr dürft die Waschmaschine auch am Sonntag laufen lassen.

Ein Staubsauger kann allerdings eine Ruhestörung darstellen, wenn sich die Nachbarn durch das Gerät gestört fühlen. Besonders ältere Staubsauger in hellhörigen Häusern verursachen viel Lärm. Auf Nummer sicher geht ihr, wenn ihr die Ruhezeiten der Hausordnung einhaltet. Selbst die leisesten Modelle von Staubsaugerrobotern verursachen immer noch einen Lärm von rund
50 Dezibel – und das liegt in der Regel über der Zimmerlautstärke.

Lärmbelästigung durch Baulärm

Nicht nur Nachbarn können für störende Geräusche sorgen. Auch Baulärm durch Straßenbaustellen oder Arbeiten am Haus können eine Lärmbelästigung darstellen. Grundsätzlich gelten hierfür die Ruhezeiten zwischen 20 Uhr und 7 Uhr.

Wird die Baustelle allerdings gewerblich betrieben, gibt es noch weitere Vorschriften, die im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt sind. So gilt für den Lärmpegel durch die Baustelle:

  • In Kurorten sind maximal 35 Dezibel nachts und 45 Dezibel tagsüber zulässig.
  • Innerhalb von Wohngebieten liegt der vertretbare Wert bei 35 Dezibel bis 55 Dezibel.
  • In Industriegebieten darf rund um die Uhr bei 70 Dezibel gearbeitet werden.

Werden diese Werte überschritten, muss der Betreiber der Baustelle Lärmschutzmaßnahmen ergreifen.

Wie wird Ruhestörung geahndet?

Wenn ihr euch nicht an die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten haltet, kann euch der Vermieter wegen Lärmbelästigung abmahnen. Sollte das wiederholt geschehen, kann das einen Kündigungsgrund des Mietverhältnisses darstellen.

So einfach ist das allerdings nicht. Auch eine mehrfache Ruhestörung gibt dem Vermieter nicht unbedingt das Recht, euch zu kündigen. Das hat das Amtsgericht Lichtenberg in Berlin entschieden (AZ 109 C 254/09). Eine Kündigung ist laut § 569 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn vom Mieter eine dauerhafte, nachhaltige Störung des Hausfriedens ausgeht. Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn andere Mieter gefährdet sind (§ 543 BGB).

Der Vermieter muss, um mit der Kündigung vor Gericht durchzukommen, genaue Aufzeichnungen über die Ruhestörungen führen. Aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2004 (AZ VIII ZR 218/03) geht hervor, dass der Vermieter den Mieter mit diesen Aufzeichnungen mahnen muss, sein Verhalten zu ändern. Erst wenn es danach zu weiteren Lärmbelästigungen kommt, kann der Vermieter die Kündigung aussprechen.

Auch die Strafen sind dort festgelegt. So heißt es im zweiten Absatz des Paragraphen, dass die Lärmbelästigung mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden darf, wenn die Handlung nicht von anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Lärmbelästigung durch Nachbarn: So löst ihr Konflikte

Lärm macht krank und schränkt die Lebens- und Wohnqualität ein. Deshalb ist es richtig, etwas zu unternehmen, wenn euch die lauten Geräusche eures Nachbarn dauerhaft stören. Im Sinne einer guten Nachbarschaft solltet ihr aber nie sofort bei der Polizei oder dem Vermieter anrufen.

Schritt 1 gegen Lärmbelästigung: Das Gespräch suchen

Zunächst solltet ihr klären, wer für den Lärm verantwortlich ist. Und als erstes das Gespräch suchen – auch wenn es unangenehm ist. Wichtig ist dabei, sachlich und ruhig zu bleiben. Vielleicht ist sich euer Nachbar auch gar nicht darüber bewusst, dass er mit seinem Verhalten andere Menschen stört.

Sollte ein Gespräch keinen Erfolg haben, kann auch ein Brief oder eine Mail helfen. Vor allem, weil ihr diesen Lösungsversuch dokumentieren und nachweisen könnt.

Schritt 2 gegen Lärmbelästigung: An den Vermieter wenden

Haben der Brief oder das Gespräch keine Wirkung und der laute Nachbar zeigt keine Einsicht, könnt ihr an euren Vermieter eine sogenannte Mängelanzeige schreiben. In diesem Schreiben solltet ihr die Ruhestörungen und die versuchte Konfliktbewältigung dokumentieren. Am besten, ihr führt ein Lärmtagebuch, das ihr dem Schreiben beilegt.

Fordert den Vermieter in diesem Schreiben auf, gegen die Lärmbelästigung vorzugehen. Dazu solltet ihr ihm eine angemessene Frist geben. Der Vermieter kann den lauten Nachbarn dann abmahnen und ihm unter gewissen Voraussetzungen auch kündigen.

Schritt 3 gegen Lärmbelästigung: Rechtliche Schritte und Mietminderung

Wenn der Vermieter nichts unternimmt oder in seinen Bemühungen erfolglos bleiben, könnt ihr rechtliche Schritte einleiten. Es können euch zum Beispiel Schadensersatzansprüche durch den lauten Nachbarn zustehen. Auch bei deren Durchsetzung hilft ein Lärmprotokoll.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Mietminderung. Die ist bei Lärmbelästigung grundsätzlich möglich, weil es sich um einen Mietmangel gemäß § 536 BGB handelt. Voraussetzungen sind, dass ihr dem Vermieter die Lärmbelästigung mit einem Lärmprotokoll mitgeteilt und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt habt. Ihr solltet ihn in diesem Schreiben auch über die geplante Mietminderung und deren Höhe informieren.

Über die Höhe der Mietminderung könnt ihr zwar selbst entscheiden. Es empfiehlt sich aber, hier einen Anwalt oder den Mieterschutzbund zu kontaktieren. Wenn ihr die Miete zu stark reduziert, kann das einen Kündigungsgrund darstellen. 

Ein Blick in die Mietminderungstabelle kann ebenfalls Auskunft geben. Bei starken Belästigungen durch einen Um- oder Ausbau kann eine Mietminderung von 60 Prozent gerechtfertigt sein. Auch bei lauter Musik durch Nachbarn bestätigten Gerichte schon Minderungen von 50 Prozent.

Tipp: Mit einer sogenannten Unterlassungsdienstbarkeit könnt ihr Lärmbelästigungen durch den Nachbarn verhindern. Erfahrt hier mehr: Grunddienstbarkeiten: Wissenswertes zu Leitungsrecht, Wegerecht und Co.

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