Bauarbeiter dämmt die Außenwand eines Hauses.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördersummen, Konditionen, Anträge


Raus aus dem Förderdschungel: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt eine Vielzahl von Fördermaßnahmen für den Bau und die Sanierung von Wohngebäuden – und regelt sie dabei auch neu. Eine Liste der wichtigsten Fragen und Antworten.

  1. Welche Fördermittel gibt es in der Bundesförderung für effiziente Gebäude?
  2. Wie hoch sind die maximalen Fördersummen?
  3. Bis wann bekomme ich die BEG-Förderung?
  4. Wer ist für welche Fördergelder zuständig?
  5. Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  6. Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
  7. Wie hoch ist die Förderung für Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung?
  8. Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch?
  9. Ist die Förderzusage befristet? Bis wann muss ich eine Einzelmaßnahme umgesetzt haben?
  10. Muss ich einen Energieberater einschalten?
  11. Wo und wie beantrage ich die Förderung von Einzelmaßnahmen?
  12. Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderung von Neubau und Sanierung (BEG WG)
  13. Welche Neubauten werden bis 28. Februar 2023 gefördert? Welche Effizienzhaus-Standards gelten dafür?
  14. Wie hoch ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Neubau bis 28. Februar 2023?
  15. Welche Neubauten werden ab 01. März 2023 gefördert? Welche Effizienzhaus-Standards gelten dafür?
  16. In welcher Form wird die Neubauförderung ab 01. März 2023 gewährt? 
  17. Wie hoch ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Neubau ab 01. März 2023? 
  18. Welche Energiestandards gelten bei der Sanierung zum Effizienzhaus? 
  19. Wie hoch ist die Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus?
  20. Welche zusätzlichen Zuschüsse gibt es bei der Sanierung zum Effizienzhaus?
  21. Wie hoch ist die maximale Fördersumme bei der Sanierung zum Effizienzhaus?
  22. Wann und wo kann ich die Förderung für Effizienzhäuser beantragen?
  23. FAQs zum BEG

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – wollte die Bundesregierung Anfang 2021 mehr Licht in den Förderdschungel für energieeffizientes Bauen und Modernisieren bringen. Innerhalb von rund zwei Jahren wurde die BEG bereits mehrfach umgekrempelt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat Anfang 2021 eine Vielzahl von bisher bestehenden Programmen zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich abgelöst. Sie besteht aktuell (Stand: Februar 2023) aus drei Teilprogrammen:

  • BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Modernisierung an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
  • BEG Wohngebäude (BEG WG): Förderung von Vollmodernisierungen und Neubau von Wohngebäuden auf Effizienzhaus-Niveau
  • BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Förderung von Vollmodernisierungen und Neubau von Nichtwohngebäuden auf Effizienzhaus-Niveau

Ab 01. März 2023 kommt ein viertes Teilprogramm hinzu – BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN) . In diesem Teilprogramm werden der Neubau und Erwerb von neu errichteten Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gefördert. Ab März beschränken sich dann BEG WG und BEG NWG auf die Sanierungsförderung. 

In diesem Ratgeber dreht sich alles um Wohngebäude (BEG EM und BEG WG). Wir klären die wichtigsten Fragen zur Förderung von Einzelmaßnahmen und Vollmodernisierungen und die aktuell noch gültige Förderung für Neubauten. Außerdem verraten wir euch, wie ihr an die finanziellen Mittel von der Bundesförderung für effiziente Gebäude kommt.

Welche Fördermittel gibt es in der Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Bis Juli/August 2022 konnten Bauherren für Einzelmaßnahmen und für Komplettsanierungen zwischen Investitionszuschüssen und Krediten mit Tilgungszuschüssen wählen. In der Neubauförderung gab es ausschließlich Förderkredite. Das Angebot hat die Bundesregierung mit der Änderung ihrer Förderrichtlinien neu organisiert.

Jetzt gilt: Für Einzelmaßnahmen gibt es ausschließlich nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse. Wenn es um den Neubau oder die Sanierung des gesamten Hauses geht, gibt es ausschließlich Förderkredite. Diese bestehen aus zwei Komponenten: einem (festen) Tilgungszuschuss und einer Zinsvergünstigung, welche beispielsweise in Abhängigkeit von der Marktentwicklung schwanken kann.

BEG-Fördermittel seit dem 01. Januar 2023

  • für Einzelmaßnahmen (BEG EM): Investitionszuschüsse
  • bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard (BEG WG): Förderkredite
  • beim Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses (BEG WG): Förderkredite
  • bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): Zuschuss zu den Kosten des Energieberaters
  • bei energetischer Fachplanung oder Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten: 50 Prozent Zuschuss (BEG EM) oder 50 Prozent Tilgungszuschuss (BEG WG)

Vorsicht: Die hier genannten Konditionen gelten für den Neubau nur noch für Anträge, die bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden. Dann beginnt das oben erwähnte Teilprogramm BEG Klimafreundlicher Neubau. Alles über die künftige Neubauförderung erfahrt ihr in unserem Text  KfW-Förderung Neubau: So funktioniert die Neubauförderung 2023.

Wie hoch sind die maximalen Fördersummen?

Die maximalen Fördersummen sind abhängig von der Art und der Energieeffizienz der Maßnahmen sowie den Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten.

Standard-Fördersätze der Investitionszuschüsse und Tilgungszuschüsse 
ab 01. Januar 2023

  • für Einzelmaßnahmen: Zuschuss zwischen 10 Prozent (Einbau Biomasseheizung) 
    und 30 Prozent (Wärmepumpe, für die das Erdreich, Grundwasser und Abwasser als Wärmequelle erschlossen wird oder die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird)
  • bei Vollsanierung zum Effizienzhaus: Tilgungszuschuss abhängig von der Effizienzhausstufe zwischen 5 und 20 Prozent plus Zinsvergünstigung 
  • beim Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse
    5 Prozent Tilgungszuschuss zuzüglich Zinsvergünstigung (nur für Anträge bis 
    zum 28. Februar 2023) 
  • bei Erstellung eines iSFP: 80 Prozent Zuschuss
  • bei energetischer Fachplanung oder Baubegleitung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung: 50 Prozent Zuschuss
  • bei energetischer Fachplanung oder Baubegleitung von Sanierungsvorhaben, bei denen eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird: 50 Prozent Zuschuss

Mögliche Boni ab 01. Januar 2023

Wenn ihr besonders energieeffizient oder besonders nachhaltig saniert, wird das belohnt. Der Basis-Fördersatz erhöht sich dann um einen Bonus. 

Für Einzelmaßnahmen sind folgende Boni möglich:  

  • Austauschbonus bei Erneuerung einer funktionsfähigen alten Öl- oder Gas-Heizung: 
    10 Prozent
  • iSFP-Bonus bei Umsetzung einer vom Energieeffizienz-Experten in einem Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahme an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik oder der Heizungsoptimierung: 5 Prozent

Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus gibt es Boni: 

  • EE-Bonus für das Erreichen einer EE-Klasse: 5 Prozent
  • NH-Bonus für das Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse: 5 Prozent
  • WPB-Bonus für die Sanierung eines energetisch schlechten Gebäudes zum EH40, EH55 oder EH70 EE: 10 Prozent
  • SerSan-Bonus für die Sanierung zum EH40 oder EH55 mit seriell gefertigten großflächigen Modulen: 15 Prozent 

Allerdings sind nicht alle Boni kumulierbar. Wenn für euch der EE-Bonus und der NH-Bonus infrage kommen, könnt ihr nur einen von beiden nutzen. Und wenn ihr die Anforderungen sowohl für den WPB-Bonus als auch für den SerSan-Bonus erfüllt, erhaltet ihr nicht die Summe von beiden, also 25 Prozent. Bei gemeinsamer Beantragung dieser beiden Boni ist der Bonus in der Summe auf 20 Prozent gedeckelt. 

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten

Die Förderung ist gedeckelt. Bei Wohngebäuden gelten folgende BEG-Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten:

  • für Einzelmaßnahmen: bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit
  • bei der Vollmodernisierung zum Effizienzhaus: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
  • bei der Vollmodernisierung zum Effizienzhaus in einer Erneuerbaren-Energien-Klasse oder der NH-Klasse: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • beim Neubau und Ersterwerb eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse: bis zu 120.000 Euro
  • bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten: bis zu 10.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern 
    und 4.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (insgesamt maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid)

Maximale Fördersummen

Nimmt man die Standard-Fördersätze und die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten, dann betragen die maximalen Fördersummen:

  • für Einzelmaßnahmen: 18.000 Euro 
  • bei der Vollmodernisierung zum EH40: 24.000 Euro plus Zinsvorteil
  • beim Neubau oder Ersterwerb eines EH40 NH: 6.000 Euro Tilgungszuschuss zuzüglich Zinsvergünstigung
  • bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung: 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern

Durch die Boni können sich die maximalen Fördersummen deutlich erhöhen. 

Ein Beispiel: Ihr saniert ein energetisch besonders schlechtes Gebäude zum Effizienzhaus 55 EE. Dann betragen die maximalen förderfähigen Kosten 150.000 Euro. Ihr erhaltet außer dem Standard-Tilgungszuschuss (15 Prozent) den EE-Bonus (5 Prozent) und den WPB-Bonus 
(10 Prozent). Der Tilgungszuschuss beträgt also 30 Prozent, die Fördersumme 45.000 Euro plus Zinsvergünstigung.   

Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Stand: 03. Februar 2023)
MaßnahmeArt der FörderungFördersatzmaximal
förderfähige
Kosten
maximale
Fördersumme
Einzelmaßnahme
Heizungserneuerung
Investitionszuschussbis 30 Prozent60.000 Euro18.000 Euro
Einzelmaßnahme
Heizungserneuerung mit
Austauschbonus
Investitionszuschussbis 40 Prozent60.000 Euro24.000 Euro
Einzelmaßnahme
Gebäudehülle,
Anlagentechnik
(außer Heizung),
Heizungsoptimierung
Investitionszuschuss15 Prozent60.000 Euro9.000 Euro
Einzelmaßnahme
Gebäudehülle,
Anlagentechnik
(außer Heizung),
Heizungsoptimierung
mit iSFP-Bonus
Investitionszuschuss20 Prozent60.000 Euro12.000 Euro
Vollmodernisierung
zum Effizienzhaus
Förderkredit 
mit Tilgungszuschuss
bis 20 Prozent120.000 Euro24.000 Euro
plus Zinsvorteil
Vollmodernisierung
WPB zum Effizienzhaus
40, 55, 70 (nur EE)
Förderkredit
mit Tilgungszuschuss
bis 30 Prozent120.000 Euro36.000 Euro
plus Zinsvorteil
Vollmodernisierung
zum Effizienzhaus EE
Förderkredit
mit Tilgungszuschuss
bis 25 Prozent150.000 Euro37.500 Euro
plus Zinsvorteil
Vollmodernisierung
WPB zum 
Effizienzhaus EE
Förderkredit 
mit Tilgungszuschuss
bis 35 Prozent150.000 Euro52.500 Euro
plus Zinsvorteil
Neubau / Ersterwerb
Effizienzhaus 40 NH
bis 28. Februar 2023
Förderkredit
mit Tilgungszuschuss 
5 Prozent 120.000 Euro6.000 Euro
plus Zinsvorteil
energetische FachplanungZuschuss 50 ProzentEFH/ZFH: 10.000 Euro 
pro Kalenderjahr,
MFH: 4.000 Euro 
pro Wohneinheit
und Kalenderjahr
EFH/ZFH: 5.000 Euro
MFH: 2.000 Euro 
je Wohneinheit 

Achtung: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste sind keine eigenständige Fördermaßnahme, die ihr losgelöst von anderen beantragen könnt. Diese Förderung gibt es nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), den Anlagen zur Wärmeerzeugung oder der Heizungsoptimierung.

Bis wann bekomme ich die BEG-Förderung?

Die BEG-Förderung beziehungsweise deren Teilprogramme gelten nur bis zum 31. Dezember 2030. Also müsst ihr die Förderanträge zwingend vorher stellen! Und: Gefördert wird nur, solange es auch entsprechende Haushaltsmittel dafür gibt. Sind die Mittel im Bundeshaushalt schon vor Ende 2030 erschöpft und werden nicht aufgestockt, dann gibt es auch keine Zuschüsse mehr.

Im Frühjahr 2022 war der Topf für die Neubauförderung zweimal leer, dann gab es zunächst einen Förderstopp, bevor das Programm mit weniger Geld und geänderten Konditionen wieder anlief. Für alle, die zu diesem Zeitpunkt dabei waren, ihren Hausbau in Angriff zu nehmen, war das eine Katastrophe. Je früher ihr einen Antrag stellt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine Förderzusage zu erhalten – natürlich immer abhängig davon, ob ihr auch die Förderbedingungen erfüllt.

Wer ist für welche Fördergelder zuständig?

Seit 28. Juli 2022 sind die Zuständigkeiten für Antrag und Zuteilung der Fördermittel aus der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude wieder klar nach der Form der Förderung getrennt:

  • Für nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zu Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
  • Für Förderkredite für die Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem Produkt "Kredit 261" Ansprechpartner. 
  • Förderkredite für den Neubau eines Effizienzhauses (BEG WG) liegen in der Zuständigkeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bis Ende Februar gibt es auch dafür den "Kredit 261". Mit der Veränderung der Neubauförderung und der Schaffung des Teilprogramms BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN) bleibt die KfW zwar zuständig, es wird jedoch neue Produkte geben. 
Die Logos der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind für die Förderung zuständig.

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Teil 1 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt seit dem 01. Januar 2021. Ziel war es, gerade für private Hauseigentümern eine wesentliche Vereinfachung zu schaffen und die Zuschüsse für alle energetischen Modernisierungsmaßnahmen nun in einem Programm zu bündeln.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Fördergeldern unterstützt:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • sommerlicher Wärmeschutz (zum Beispiel Rollläden)
  • Anlagentechnik
  • klimafreundliche Heizungen mit Nutzung erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung

Die größte Bedeutung für die energetische Sanierung der eigenen vier Wände haben dabei die Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes an der Gebäudehülle, also die effektive Dämmung, und die Heizungserneuerung.

Übrigens: Neben den eigentlichen Modernisierungsmaßnahmen sind auch erforderliche Arbeiten im Umfeld der Modernisierung förderfähig. Das sind zum Beispiel die Kosten für die Einrichtung einer Baustelle bei der Dämmung der Außenwände. Hier findet ihr ein Infoblatt zu den förderfähigen Kosten (PDF).

Wie hoch ist die Förderung für Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung?

Die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken, Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz) zur Erhöhung der Energieeffizienz von Altbauten fördert der Bund seit dem
15. August 2022 mit 15 Prozent der entstandenen Gesamtkosten (= Investitionssumme).

Allerdings gilt das nicht unbegrenzt. Bei Wohngebäuden sind förderfähigen Gesamtkosten pro Wohneinheit auf 60.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Somit könnt ihr also bei Maßnahmen zur Wärmedämmung im Jahr pro Maßnahme einen initialen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro erhalten.

Zusätzlich gibt es noch einen Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten. Und zwar immer dann, wenn ihr eine Maßnahme umsetzt, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich der Fördersatz auf 20 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt dann 12.000 Euro.

Der iSFP muss zwingend von einem dafür zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Die Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplans werden bis zu 80 Prozent, maximal aber mit 1.300 Euro (bei Ein- und Zweifamilienhäuser) beziehungsweise 1.700 Euro gefördert.

Hier findet ihr alle Infos zur iSFP-Energieberatung beim BAFA.

Fördermittel bei Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung in der Übersicht

  • bis zu 15 Prozent, maximal 9.000 Euro der Gesamtkosten pro Wohneinheit (ab 15. August 2022)
  • zusätzlich 5 Prozent bei Umsetzung einer Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • bis zu 80 Prozent, aber maximal 1.300 Euro der Beratungskosten für die iSFP-Energieberatung

Beim Erwerb und bei der Errichtung von Anlagentechnik beträgt der Fördersatz ab 
dem 15. August 2022 ebenfalls 15 Prozent. Zur Anlagentechnik gehören beispielsweise Lüftungsanlagen oder Efficiency-Smart-Home-Devices, nicht jedoch Heizungsanlagen. Auch bei der Anlagentechnik kann ein iSFP-Bonus oben drauf kommen.

Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch?

Mit Stichtag 15. August 2022 werden Heizungen nicht mehr gefördert, wenn fossile Brennstoffe eingebunden sind. Damit gibt es jetzt auch für Gas-Hybrid-Geräte kein Geld mehr vom Staat.

Schwerpunkt der Förderpolitik der Bundesregierung ist die Energiewende im Gebäude. Die Förderung für klimafreundliche Heizungen mit Nutzung erneuerbarer Energien liegt je nach Heizungstyp zwischen 10 Prozent (Basisförderung für Biomasse) und 30 Prozent (Basisförderung für Wärmepumpen, für die Erdwärme, Abwasser oder Grundwasser als Wärmequelle erschlossen wird oder die ein natürliches Kältemittel nutzen).

Wenn die neue Heizung eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt, bekommt ihr einen zusätzlichen Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten. In diesem Artikel findet ihr alles Wissenswerte zur Förderung beim Heizungstausch.

Die Fördermittel bei der Heizungserneuerung in der Übersicht

  • bis zu 30 Prozent Basisförderung (10 Prozent Biomassen; 25 Prozent Solarthermie, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Brennstoffzellenheizung, Anschluss an ein Gebäudenetz; 30 Prozent Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe mit Erdreich, Grundwasser, Abwasser, natürlichem Kältemittel) (Stand 03. Februar 2023)
  • 10 Prozent Austausch-Bonus

Ist die Förderzusage befristet? Bis wann muss ich eine Einzelmaßnahme umgesetzt haben?

Der Zuschuss für die Förderung der Einzelmaßnahmen beziehungsweise die Zusage dafür ist befristet. Normalerweise beträgt die Bewilligungsfrist 24 Monate ab Zugang der Zusage. Diese Frist könnt ihr mit einem begründeten Antrag um weitere 24 Monate verlängern. Somit beträgt die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen 48 Monate.

Dabei gilt: Sechs Monate nach Ablauf dieser Bewilligungsfrist (und damit spätestens nach
54 Monaten) müsst ihr nachweisen, dass die Maßnahme, für die ihr den Zuschuss bekommen habt, auch umgesetzt wurde.

Muss ich einen Energieberater einschalten?

Einen dafür zugelassenen Energieeffizienz-Experten müsst ihr zwingend bei den Anträgen für folgende Einzelmaßnahmen hinzuziehen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Maßnahmen zur Anlagentechnik (außer Heizung)

Bei folgenden Vorhaben müsst ihr einen Energieberater nicht zwingend mit einbinden:

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung

Auch in diesen Fällen ist es jedoch auf jeden Fall sinnvoll, einen Fachmann um Rat zu fragen. Hier findet ihr einen Energieeffizienz-Experten in eurer Nähe. Wissenswertes dazu erfahrt ihr auch in unserem weiterführenden Artikel "Lohnt sich ein Energieberater?".

Wo und wie beantrage ich die Förderung von Einzelmaßnahmen?

Wie beschrieben vergibt das BAFA die Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dabei gilt: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Je nachdem, ob ihr einen Energieeffizienz-Experten einbinden müsst oder nicht, unterscheidet sich euer Antragsweg.

Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

  1. Der Energieeffizienz-Experte erstellt eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP).
  2. Euer Energieeffizienz-Experten erhält eine so genannte TPB-ID.
  3. Mit dieser ID füllt ihr den elektronischen Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA aus.

Nach dem Absenden des Formulars erhaltet ihr als Antragsteller eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.

Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Bei der Heizungserneuerung oder -optimierung könnt ihr selbst direkt den elektronischen Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA stellen.

Achtung: Wenn ihr einen Antrag für diese Heizungstechnik oder Heizungsoptimierung mit einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle und/oder für Anlagentechnik kombinieren wollt, dann ist wiederum die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Wollt ihr also dämmen und gleichzeitig die Heizungsanlage tauschen, dann müsst ihr einen Energieberater hinzuziehen – sonst bekommt ihr für keine der Maßnahmen eine Förderung.

Eine komplette Übersicht zur Antragstellung findet ihr im Allgemeinen Merkblatt des BAFA (PDF-Download).

Mann dämmt Außenwand mit Mineralwolldämmplatte
Die energetische Sanierung der Gebäudehülle zählt unter anderem zu den geförderten Einzelmaßnahmen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Förderung von Neubau und Sanierung (BEG WG)

Teil 2 der Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst den Neubau oder den Ersterwerb eines Effizienzhauses sowie die Komplettsanierung zum Effizienz­haus.

Welche Neubauten werden bis 28. Februar 2023 gefördert? Welche Effizienzhaus-Standards gelten dafür?

Als die Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt wurde, gab es zunächst drei förderfähige Effizienzhaus-Standards. Zwei davon, nämlich EE und Plus, sind seit April 2022 nicht mehr gültig.

Um den einzig verbliebenen förderfähigen Effizienzhaus-Standard EH/EG 40 NH (NH = Nachhaltiges Gebäude) zu erreichen, muss das Gebäude das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) vorweisen können. Dieses Siegel wird von einer speziell akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt.

In der Vergangenheit gab es das QNG-Siegel bereits als optionales Element. Wer das Zertifikat vorweisen konnte, hat damit einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus erhalten. Nun ist das Siegel Pflicht bei der Neubauförderung.

Wie hoch ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Neubau bis 28. Februar 2023?

Als privater Antragsteller könnt ihr ausschließlich einen Förderkredit mit maximaler Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss beantragen. Tilgungszuschuss bedeutet, dass die rückzahlungspflichtige Kreditsumme reduziert wird.

Seit dem 28. Juli 2022 beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beim Neubau von Wohngebäuden 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss liegt bei 5 Prozent. Das ergibt erstmal eine Fördersumme von 6.000 Euro. Hinzu kommt die Zinsvergünstigung für den ersten Zinsbindungszeitraum.

Darüber hinaus gibt es für die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung einen Zuschuss von 50 Prozent der entstandenen Kosten. Aber auch hier gelten Höchstgrenzen:

  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die Förderung maximal bis zu 10.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.
  • Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten liegt die Höchstgrenze bei
    4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt bei maximal 40.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.

Welche Neubauten werden ab 01. März 2023 gefördert? Welche Effizienzhaus-Standards gelten dafür?

Auch im neuen BEG-Teilprogramm Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) wird ausschließlich der Standard Effizienzhaus 40 gefördert. Generell darf kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse eingebaut werden. 

Außerdem muss das Gebäude die Anforderung an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäude des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) einhalten. In puncto Nachhaltigkeit werden zwei Stufen unterschieden: 

  • Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q) 

Der Unterschied ist: Für die zweite Stufe reicht es nicht, die Nachhaltigkeitsanforderungen des QNG zu erfüllen. Es ist ein Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich – entweder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM). Für diese Stufe müsst ihr also eine Zertifizierungsstelle und einen QNG-Nachhaltigkeitsberater einbeziehen.  

Unabhängig von der Förderstufe müsst ihr einen dafür zugelassenen Energieeffizienz-Experten einbinden, um die Neubauförderung zu erhalten.  

In welcher Form wird die Neubauförderung ab 01. März 2023 gewährt? 

Ab März 2023 besteht die Förderung ausschließlich aus einer Zinsvergünstigung. Es gibt dann keine Tilgungszuschüsse mehr. Zur Verfügung stehen dann KfW-Kredite mit einer Mindestlaufzeit von vier Jahren und einer maximalen Laufzeit von 35 Jahren. 

Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Er wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsvergünstigung beträgt bis zu 4 Prozent des Kreditbetrages. Sie wird für zehn Jahre gewährt.     

Wie hoch ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Neubau ab 01. März 2023? 

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Neubaus beziehungsweise des Erwerbs werden finanziert. Dazu gehören die gesamten Bauwerkskosten einschließlich der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen. Auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, der Nachhaltigkeitszertifizierung und die Energieberatung werden gefördert.  

Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Stufe. Sie sind für das Klimafreundliche Wohngebäude auf 100.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt. In der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude-QNG sind maximal 150.000 Euro je Wohneinheit förderfähig.

Welche Energiestandards gelten bei der Sanierung zum Effizienzhaus? 

Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus gelten neue Klassen. Die Förderstufen Effizienzhaus 115 und 100 sind komplett entfallen. Weiter Bestand haben die Stufen Effizienzhaus 85, 70 und
55 sowie 40 und Denkmal. 

Wie hoch ist die Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus?

Die Förderung in Form eines Tilgungszuschusses liegt je nach Effizienzhausstufe zwischen 5 und 20 Prozent. Förderfähig sind Kredite bis zu 120.000 Euro.

Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn die Klasse Effizienzhaus EE erreicht wird. Außerdem gilt in der EE-Klasse ein höherer maximaler Kreditbetrag, nämlich 150.000 Euro.

Welche zusätzlichen Zuschüsse gibt es bei der Sanierung zum Effizienzhaus?

Bis zum 28. Juli 2022 gab es auch für die Sanierung von der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen iSFP-Bonus. Der wurde gestrichen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Boni, die für euer Vorhaben in Frage kommen können. 

Seit Herbst 2022 wird ein neuer Bonus gewährt, wenn ein Gebäude, das zu den ineffizientesten 
25 Prozent aller Gebäude gehört, zum Standard EH 40 oder EH 55 saniert wird (Worst-Performing-Building-Bonus). Zum Jahreswechsel 2022/23 wurde der WPB-Bonus auf die Stufe EH 70 EE ausgeweitet. Der Fördersatz beträgt 10 Prozent. 

Außerdem gibt es seit Januar 2023 einen Zuschuss, wenn ihr ein Gebäude mit seriell gefertigten großflächigen Modulen zum EH40 oder EH55 saniert. Der SerSan-Bonus beträgt 15 Prozent.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme bei der Sanierung zum Effizienzhaus?

Die maximale Fördersumme richtet sich nach den maximalen förderfähigen Kosten, dem Standard-Fördersatz und den zusätzlichen Boni. In unserer Tabelle seht ihr das im Überblick:

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus (Stand: 03. Februar 2023)
Bei der gemeinsamen Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus beträgt der Gesamtbonus 20 Prozent.
EffizienzhausstandardTilgungszuschussZuschuss
 WPB 
Zuschuss
SerSan
maximal
förderfähige Kosten
maximale
Fördersumme
Denkmal5 %  120.000 Eurobis zu 
6.000 Euro
plus Zinsvorteil
Denkmal EE10 %  150.000 Eurobis zu
15.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 855 %  120.000 Eurobis zu 
6.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 85 EE10 %  150.000 Eurobis zu 
15.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 7010 %  120.000 Eurobis zu 
12.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 70 EE15 %10 % 150.000 Eurobis zu 
37.500 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 5515 %10 %15 %120.000 Eurobis zu 
42.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 55 EE20 %10 %15 %150.000 Eurobis zu 
60.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 4020 %10 %15 %120.000 Eurobis zu 
54.000 Euro
plus Zinsvorteil
Effizienzhaus 40 EE25 %10 %15 %150.000 Eurobis zu 
67.500 Euro
plus Zinsvorteil

Wann und wo kann ich die Förderung für Effizienzhäuser beantragen?

Die Förderung für den Neubau und die Sanierung von Effizienzhäusern läuft über die KfW. Um sie zu beantragen, braucht ihr einen Finanzierungspartner – also eine Bank oder Bausparkasse, mit der ihr einen Kreditvertrag schließt. Das Finanzinstitut beantragt dann die Bundesförderung für effiziente Gebäude für euch.

In diesem Ratgeber erklären wir ausführlich, wie ihr euch den Hausbau fördern lassen könnt: KfW-Förderung beim Neubau: So kommt ihr an die Fördermittel

Hier findet ihr zudem alle Infos für die Sanierung: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: So kommt ihr an Fördermittel

Alle Infos zu den BEG-Fördermöglichkeiten bei der KfW gibt es hier.

FAQs zum BEG

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:

  • Dämmung von Fassade, Dach, Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung), zum Beispiel raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Fördermittel gibt es außerdem für

  • Neubau oder Ersterwerb von einem KfW-Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeitsklasse) – bis 28. Februar 2023
  • Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist 2021 in Kraft getreten. Die Förderrichtlinien wurden seither mehrfach geändert, zuletzt zum 01. Januar 2023.

Die Fördermittel erhaltet ihr ...

  • für Einzelmaßnahmen als reinen Zuschuss
  • für Neubau oder Ersterwerb eines EH40 NH als Kredit mit Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss - bis 28. Februar 2023
  • für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus als Kredit mit Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss
  • für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) als Zuschuss
  • für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten als Zuschuss oder Tilgungszuschuss. Der Energieberater ist sowohl bei den Maßnahmen für die Gebäudehülle oder an der Anlagentechnik und für Komplettsanierungen zwingend einzuschalten.

Bei Wohngebäuden gilt:

  • Fördersumme bei Einzelmaßnahmen: bis zu 18.000 Euro (pro Objekt)
  • Fördersumme für die Vollmodernisierung von Wohngebäuden: bis zu 67.5000 Euro je Wohneinheit (für die Sanierung besonders ineffizienten Gebäudes zum Standard EH 40 EE)
  • Fördersumme bei Neubau und Ersterwerb von eines EH 40 NH: bis zu 6.000 Euro je Wohneinheit (je nach erreichtem Effizienzhausstandard) zuzüglich Zinsvergünstigung

Zusätzlich gibt es noch:

  • Zuschüsse für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in Höhe 
    von 80 Prozent der Kosten des Energieberaters.
  • Eine Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater (der heißt jetzt allerdings Energieeffizienz-Experte) in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal aber 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten (insgesamt maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid).

Achtung: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste sind keine eigenständige, losgelöste Fördermaßnahme, die ihr einzeln beantragen könnt. Diese Förderung gibt es nur in Verbindung mit mindestens einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), den Anlagen zur Wärmeerzeugung oder der Heizungsoptimierung.

Die BEG-Förderung beziehungsweise deren Teilprogramme gelten nur bis zum 31.12.2030. Die Förderanträge müsst ihr also zwingend vorher stellen! Und: Gefördert wird nur, solange es auch entsprechende Haushaltsmittel dafür gibt. Sind die Mittel im Bundeshaushalt schon vor Ende 2030 erschöpft und werden nicht aufgestockt, dann gibt es auch keine Fördermittel mehr. Je früher ihr also einen Antrag stellt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine Förderzusage zu erhalten – natürlich immer abhängig davon, ob ihr auch die Förderbedingungen erfüllt.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art der Förderung.

  • Zuschüsse für Einzelmaßnahmen gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Kredite mit Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss für Neubau oder Vollmodernisierung gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Fördergeldern unterstützt:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • sommerlicher Wärmeschutz (zum Beispiel Rollläden)
  • Anlagentechnik (zum Beispiel Lüftungsanlage)
  • klimafreundliche Heizungen mit Nutzung erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung

Neben den eigentlichen Kosten der Modernisierungsmaßnahme sind auch erforderliche Maßnahmen im Umfeld der Modernisierung förderfähig, zum Beispiel die Baustellenerrichtung.

Hier findet ihr ein Infoblatt zu den förderfähigen Kosten (PDF).

Die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erhöhung der Energieeffizienz von Altbauten fördert der Bund mit einem Basissatz von 15 Prozent der Investitionssumme. Bei Wohngebäuden sind die förderfähigen Gesamtkosten pro Wohneinheit auf 60.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Ihr könnt also bei Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung im Jahr pro Maßnahme einen maximalen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten.

Zusätzlich gibt es noch einen 5-Prozent-Bonus, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wird. Der iSFP muss zwingend von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Die Kosten für den Energieberater werden mit bis zu 80 Prozent, maximal aber mit 1.300 Euro (bei Ein- und Zweifamilienhäuser) beziehungsweise 1.700 Euro gefördert. Hier findet Ihr alle Infos zur iSFP-Energieberatung bei der BAFA.

Beim Erwerb und Errichtung von Anlagentechnik (außer Heizung) beträgt der Basis-Fördersatz ebenfalls 15 Prozent. Auch er kann sich durch einen iSFP-Bonus um 5 Prozentpunkte auf 20 Prozent erhöhen.

Die Förderung für klimafreundliche Heizungen mit Nutzung erneuerbarer Energien liegt zwischen 10 und 30 Prozent. Hier kommt es unter anderem darauf an, welchen Heizungstyp ihr wählt. In diesem Artikel findet ihr alle Infos zur Förderung beim Heizungstausch.

Der Zuschuss für die Förderung der Einzelmaßnahmen beziehungsweise die Zusage dafür ist befristet. Normalerweise beträgt die Bewilligungsfrist 24 Monate ab Zugang der Zusage. Diese Frist könnt ihr mit einem begründeten Antrag um weitere 24 Monate verlängern. Somit beträgt die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen 48 Monate.

Dabei gilt: Sechs Monate nach Ablauf dieser Bewilligungsfrist (und damit spätestens nach 54 Monaten) müsst ihr nachweisen, dass die Maßnahme, für die ihr den Zuschuss bekommen habt, auch umgesetzt wurde.

Einen Energieeffizienz-Experten müsst ihr zwingend bei den Anträgen für folgende Einzelmaßnahmen hinzuziehen:

  • bei Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • bei Maßnahmen zur Anlagentechnik (außer Heizung)

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional, wird aber auch in diesen Fällen dringend angeraten.

Das BAFA vergibt den Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen. Dabei gilt: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Je nachdem, ob ihr einen Energieeffizienz-Experten einbinden müsst oder nicht, unterscheidet sich euer Antragsweg.

  1. Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (Gebäudehülle, Anlagetechnik außer Heizung): Der Energieeffizienz-Experte erstellt eine technische Projektbeschreibung (TBP) und erhält dann eine so genannte TPB-ID. Damit füllt ihr den elektronischen Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA aus.
  2. Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung): Ihr könnt direkt den elektronischen Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA stellen.

Achtung: Sobald ein Energieeffizienz-Experte notwendig ist, müsst ihr auch beim Antrag mehrerer Maßnahmen den ersten Weg gehen. Hier die komplette Übersicht zur Antragstellung im Allgemeinen Merkblatt des BAFA.

Gefördert wird ausschließlich der Neubau beziehungsweise der Ersterwerb eines neu errichteten KfW-Effizienzhauses 40 in der Nachhaltigkeitsklasse (NH). Das bedeutet, ihr müsst ein Nachhaltigkeitszertifikat vorlegen. 

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Investitionskosten (= Kreditbetrag) liegen bei 120.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent, hinzu kommt eine Zinsvergünstigung auf den ersten Zinsbindungszeitraum.

Für die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es darüber hinaus noch einen Zuschuss von 50 Prozent der entstandenen Kosten. Aber auch hier gelten Höchstgrenzen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die Förderung dann maximal bis zu 10.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten liegt die Höchstgrenze bei 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt bei maximal 40.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.

Auch im neuen BEG-Teilprogramm Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) wird ausschließlich der Standard Effizienzhaus 40 gefördert. Generell darf kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse eingebaut werden. 

Außerdem muss das Gebäude die Anforderung an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäude des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) einhalten. In puncto Nachhaltigkeit werden zwei Stufen unterschieden: 

  • Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q). In dieser Stufe müsst ihr ein Nachhaltigkeitszertifikat vorlegen.   

Unabhängig von der Förderstufe müsst ihr einen dafür zugelassenen Energieeffizienz-Experten einbinden, um die Neubauförderung zu erhalten.  

Ab März 2023 gibt es keine Förderkredite mit Tilgungszuschüssen mehr, sondern nur noch eine Zinsvergünstigung von bis zu 4 Prozent des Kreditbetrages. Sie wird für zehn Jahre gewährt.     

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Neubaus beziehungsweise des Erwerbs werden finanziert. Dazu gehören die gesamten Bauwerkskosten einschließlich der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen. Auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, der Nachhaltigkeitszertifizierung und die Energieberatung werden gefördert.  

Die förderfähigen Kosten richten sich nach der Stufe. Sie sind für das Klimafreundliche Wohngebäude auf 100.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt. In der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude-QNG sind maximal 150.000 Euro je Wohneinheit förderfähig.

Gefördert werden Sanierung zu den Effizienzhaus-Stufen 85, 70 und 55 sowie 40. Der Tilgungszuschuss liegt zwischen 5 und 20 Prozent.

Die BEG-Fördersätze bei der Sanierung zum Effizienzhaus

  • Denkmal: 5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag
  • Effizienzhaus 85: 5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag
  • Effizienzhaus 70: 10 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag
  • Effizienzhaus 55: 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag
  • Effizienzhaus 40: 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag

Die Tilgungszuschüsse erhöhen sich um 5 Prozentpunkte, wenn eine EE-Klasse erreicht wird. Der maximale Kreditbetrag erhöht sich auch in diesem Fall von 120.000 auf 150.000 Euro.

Wenn euer Haus zu den ineffizientesten 25 Prozent des Gebäudebestandes (Worst-Performing-Buildings) gehört und ihr es zum Standard EH 40, EH 55 oder EH 70 (nur EE-Klasse) saniert, kommen nochmal 10 Prozent dazu.

Fördermittel kannst du jederzeit beantragen. Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgen. Die Förderung für den Neubau und die Sanierung von Effizienzhäusern läuft über die KfW.

Hier findet ihr alle Infos zu den aktuellen Fördermöglichkeiten bei der KfW.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Kreditanstalt für Wiederaufbau

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